Der Kunde kann Ware reklamieren, deren Qualität oder Menge vereinbarten Bedingungen nicht entsprechen.
Eine
Reklamation muss auf folgender Weise erhoben werden: nur in schriftlicher Form
mit Lieferdatum, Rechnungsnummer, Warensortiment, Packungsschild,
Reklamationsmenge, Schädenbeschreibung und Musterbeilegen mit Objektschäden und
zuletzt mit dem Kundenanspruch.
Falls
es bei der Warenübernahme sichtbare Verpackungsschäden zu bemerken sind, sind
Sie berechtigt, die Ware aus diesem Grund nicht zu übernehmen.
Sichtbare
Schäden muss der Kunde gleich bei der Übernahme reklamieren, spätestens bis 7
Tage.
Bei
unsichtbaren Schäden ist der Kunde verpflichtet, Ware gleich nach der
Schadenfeststellung zu reklamieren, spätestens aber bis 6 Monate nach der
Lieferung, und zwar noch unter der Voraussetzung, dass die Ware zu dem
Zeitpunkt unter bestimmter Bedingungen laut entsprechenden Normen einzelner
Warenprodukten gelagert wird. Die Garantie bezieht sich nicht auf Schäden, die
durch falsche und unpassende Produktbenutzung von Kunden verursacht wurden und
weiter auf Warenabnutzung, die durch ihre gewöhnliche Benutzung verursacht
wurde. Als Schäden kann man sowohl Materialveränderung entsprechend der
Benutzungszeit als auch Schäden, die durch unpassende Pflege und
Produktbenutzung verursacht wurden, nicht bezeichnen.
Ware,
deren Garantiefrist abgelaufen ist, darf nicht mehr reklamiert werden.
Falls
die o.g. Fristen abgelaufen sind, trägt der Verkäufer keine Verantwortung für
die Schäden mehr.
Kommen
beide Vertragsparteien über Schäden nicht zur Einigung, bestimmt die Qualität
eine unabhängige Institution und ihre Entscheidung wird für beide Parteien
verbindlich sein. Qualitätsbeurteilungskosten der Institution übernimmt die
Partei, zu deren Ungunsten Analysenergebnisse ausgegangen sind.
Alle
verschickten Produkte werden sorgfältig kontrolliert.